Mitarbeit
Unsere Angebote sind nur durch ehrenamtliche Mitarbeit möglich. Jahr für Jahr engagieren sich Jugendliche und Erwachsene in vielseitige Angebote. Vielfältige Begabungen und Befähigungen sind gefragt.
Die Suche nach und die Förderung von Mitarbeitenden findet nicht nur innerhalb der Projekte selbst, sondern regelmässig statt. Durch gezielte Schulungen und Unterstützungen bringen wir das Beste aus euch hervor, damit die Kinder- und Jugendarbeit auf ein sicheres und hohes Maß an Zufriedenheit für alle gestellt ist.
Je nach Arbeitsfeld und Zielgruppe können wir Mitarbeitende ab 13 Jahren in unseren Projekten und Freizeiten einsetzen.
Du hast Rückfragen oder Interesse, dann komm doch bitte auf uns zu:
Jugendbüro in Seelbach
Schulungen und Kurse
Know how
In den Herbstferien findet ein Grundkurs für Mitarbeitende ab 15 Jahren statt. hier gibt es alle Grundlagen für eine Mitarbeit in Sachen Leitung, Spiele anleiten, Recht, Aufbau von Einheiten, Sicherheit im Umgang mit der Zielgruppe, Andachten und vieles mehr. Mit diesem Paket bist du gut gerüstet für den Einsatz.
Know more
Für erfahrende Mitarbeitende empfiehlt sich der thematisch wechselnde Aufbaukurs, der ebenfalls in den Herbstferien stattfindet. Hier werden zusätzliche Themen, praktische Kniffe und eine tolle Gemeinschaft gepflegt. Denn Mitarbeit ist mehr als Wissen - es ist Teamwork.
In den Regionen werden zusätzlich besondere Schulungstage für spezielle Anlässe oder Zielgruppen (Jungschar, Kindergottesdienst, Projekte, Kindesschutz usw.) angeboten. Diese findet ihr im Terminkalender.
Du möchtest ehrenamtlich auf einer Freizeit oder bei einem Projekt mitarbeiten?
Dann informier Dich unter www.siwi-sonderurlaub.de
Rückfragen beantworten wir gerne im Referat oder im zuständigen Jugendring.
Sonderurlaub kann für Maßnahmen mitt Übernachtung und auch für Tagesveranstaltungen genommen werden. Die max. 8 Tage Sonderurlaub pro Jahr können sich auf max. 3 verschiedene Veranstaltungen verteilen, also auch auf max. 3 verschiedene Tagesveranstaltungen. Ferienspiel mit einer festen Gruppe über mehrere Tage wäre als eine Veranstaltung zu werten, der Tagesausflug in einen Freizeitpark ebenso.
Auszug aus dem Gesetz:
§ 1
(1) Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren:
1. für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen,
Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen sowie
internationalen Begegnungen ausgeübt wird,
§ 4
Sonderurlaub nach diesem Gesetz ist bis zu acht Arbeitstagen im Kalenderjahr zu gewähren. Der Sonderurlaub kann auf höchstens drei Veranstaltungen oder Maßnahmen im Kalenderjahr aufgeteilt werden; er ist nicht auf das nächste Jahr übertragbar.
Der LWL/Landesjugendamt hat dies 2020 sogar auf 'Online-Freizeiten / Veranstaltungen' ausgeweitet, soweit diese auf Grund der Beschränkungen nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden dürfen.
Rückfragen beantworten wir gerne im Referat oder im zuständigen Jugendring.